Von ihrer Rechtsnatur ist die Vorsorgevollmacht eine private Vereinbarung zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Sie vermeidet dadurch den staatlichen Eingriff einer gesetzlichen Betreuung.

Voraussetzungen:

- Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein.
- Es sollte eine schriftliche Form vorliegen. Dabei ist grundsätzlich die notarielle Beurkundung vorzuziehen,
  da der Notar dabei die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgeber überprüfen muss, während bei einer notariellen
  Beglaubigung lediglich die Echtheit der Unterschrift bestätigt wird.
- Erforderlich ist zudem, dass die Vollmacht einer natürlichen Person erteilt wird, welche konkret benennbar ist.

Es ist jedoch grundsätzlich wichtig, dass die bevollmächtigte Person Ihr besonderes Vertrauen genießt.
Der Grund dafür liegt darin, dass der Bevollmächtigte in seiner Amtsausführung von keinem Gericht kontrolliert wird.
Damit ergibt sich auch die Anforderung an den Bevollmächtigten, persönlich geeignet für diese Aufgabe zu sein.
Es besteht sogar die Möglichkeit, mehrere Personen als Bevollmächtigte für jeweils verschiedene Aufgabenbereiche
einzusetzen oder aber, dass sie alle Fragen gemeinsam zu entscheiden haben.

Aufgabenbereiche:

Bezüglich der verschiedenen Aufgabenbereiche, welche durch eine solche Vollmacht übertragen werden können, kann ausgehend von Ihrer persönlichen Lebensituation jede Art von Rechtsgeschäften übertragen werden.
So z.B. die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, geeigneter Heimplatz,
Zustimmung zu gefährlichen ärztlichen Heilbehandlungen, Unterbringung und vieles mehr.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Generalvollmacht.

Ihr Wille:

Grundsätzlich ist die Vollmacht nur die Legitimation des Bevollmächtigten gegenüber Dritten.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche dem Bevollmächtigten vorzugeben.
Sie können diese entweder in der Vollmacht selber mit aufgeben oder in einem gesonderten Anhang festlegen,
dem sog. Geschäftsbesorgungsvertrag (GbV). Sollte Ihre konkreten Anweisungen dabei eher umfangreich sein, ist es
umso sinnvoller, diese im Grundverhältnis aufzulisten. Sie können also damit klare Rechtlinien für das Handeln des Bevollmächtigten erteilen bis hin zur etwaigen Vergütung des Bevollmächtigten.

Letztlich ist es sehr wichtig, dass sicher gestellt ist, dass die Vollmacht so deponiert wird, dass sie dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden kann.