In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche dokumentieren für den Fall,
dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine medizinische Behandlung oder Pflege einzuwilligen.

Gegenüber den behandelnden Ärzten legen Sie damit fest, welche Behandlungsmaßnahmen Sie
wünschen oder welche Maßnahmen Sie gerade nicht wollen.

Damit können die Ärzte Ihren Willen erfahren, auch wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr gefragt
werden und Ihr Einverständnis geben können.

Die Patientenverfügung ist schriftlich abzufassen.

Da sich auch Ihre Wünsche ändern können, ist die Verfügung gegebenenfalls zu aktualisieren.
Ebenso kann sie jederzeit von Ihnen geändert und widerrufen werden.